Allgemeine Geschäftsbedingungen PRIORI Antananarivo

PRIORI ist eine Reiseorganisation in Antananarivo, 1993 gegründet von einem Schweizer und unter Schweizer Management. Es ist daher nachvollziehbar, dass wir uns an den üblichen Bedingungen der Schweizer Reisebranche orientieren - sowie wir uns in Sachen Qualität, Zuverlässigkeit und Service schweizerisch - europäische Normen zum Ziel setzen. Trotz dieses Anspruchs unsererseits verlangt Madagaskar - wie ganz Afrika - von einem Reisenden immer noch ein gesundes Mass an Flexibilität und Verständnis.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig.

1. Vertragsabschluss 
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen (Brief, Fax, eMail), telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch PRIORI kommt zwischen Ihnen und PRIORI ein Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und PRIORI bestimmte Rechte und Pflichten.  

Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.  
1.2 Werden Ihnen durch PRIORI Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen vermittelt, so gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. PRIORI ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit PRIORI und der Airline erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden. 
1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen im Abflugland gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Anmeldung / provisorische Reservierung
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt PRIORI – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem, spezifisch für Sie erarbeiteten Programm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
3.2 Reservierungsgebühren
3.2.1 «Nur-Landarrangement» Pauschalreisen
Falls Sie von einem Pauschalarrangement oder einer Rundreise (Flug und Hotel als Paket ausgeschrieben) nur die Landleistung reservieren, erheben wir eine Reservierungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, max. Fr. 120.– pro Auftrag.
3.2.2 «Nur-Landarrangement» Baukastenreisen
Bei Hotelreservierungen von 1–3 Nächten (ohne Flug) erheben wir eine Reservierungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, max. Fr. 120.– pro Auftrag.
3.2.3 Kurzfristige Buchungen
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Telex- oder Telefax-Spesen meist einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.– pro Auftrag.
3.2.4 Gruppenreisen
Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.– verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.
3.3 Zahlungsbedingungen
3.3.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen (beachten Sie dazu auch Ziffer 3.3.3).
3.3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.3.3 Internationale Flüge
Die Tickets der internationalen Flüge werden Ihnen von unserem Flug-Vertragspartner zugeschickt und dies erst nach Eingang der vollen Zahlung.
3.4 Preisänderungen
3.4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den PRIORI Offerten angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
– plausibel erklärbaren Druckfehlern
– Wechselkursänderungen
3.4.2 Falls PRIORI die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Falle wird Ihnen PRIORI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen 
4.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Person, jedoch maximal Fr. 200.– pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon- und Telefaxspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).
30 –15 Tage vor Abreise 30%
14 – 8 Tage vor Abreise 50%
07 – 01 Tage vor Abreise 80%
am Abreisetag 100%
4.2.1 Ausnahmen
Es gelten ausserdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen.
Bei Rundreisen mit einer Mindestbeteiligung gilt:
21 – 00 Tage vor Abreise 100%
No-show
Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.
Linienflüge «Nur-Flug»
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt. (Weitere Bedingungen im Kapitel 10, «Flüge».)
Ferner wird Ihnen bei Umbuchungen und Annullierung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von Fr.100.– pro Person, max. Fr. 200.– pro Auftrag verrechnet.
Weihnachten/Neujahr
Allgemein gelten für die Abflüge und/oder Aufenthalte vom 15.12. – 10.1. folgende Bestimmungen, sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon strengere Bestimmungen ergeben.
60 – 30 Tage vor Abflug 30%
29 – 15 Tage vor Abflug 50%
14 – 00 Tage vor Abflug 100%
Allfällige Ausnahmen werden in den PRIORI-Offerten verzeichnet.
4.3 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei unseren Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 100.– pro Person, jedoch max. Fr. 200.– pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
4.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei PRIORI grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns solidarisch für die Zahlung des Preises, sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5. Haftung 
5.1 Im Allgemeinen
Als Reiseveranstalter mit grosser Landeskenntnis und einer Präsenz vor Ort garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Fluggesellschaften, Hotels usw.) eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen offertengemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
5.2 Unsere Haftung
PRIORI entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der PRIORI-Reiseleitung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den halben Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. PRIORI kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
PRIORI übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise. Dies gilt auch bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden.
5.5 Sachschäden
PRIORI übernimmt keine Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit PRIORI geschehen.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, ist eine Haftung von PRIORI ausgeschlossen. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung
Als madagassisches Unternehmen ist PRIORI nicht Mitglied eines Garantiefonds der europäischen Reisebranche. Trotzdem garantieren wir Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge gemäss der Devise: Garantiert hin und zurück.

6. Unzufriedenheit mit dem Reisearrangement   
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in der PRIORI-Offerte versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer PRIORI-Reiseleitung bzw. dem PRIORI-Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen PRIORI-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der PRIORI-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der PRIORI-Reiseleitung oder des Leistungsträgers ist spätestens bei Abreise aus Madagaskar schriftlich bei PRIORI in Antananarivo einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch PRIORI 
7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren meist auf Individualangeboten. Sollten Reisen auf einer Mindestbeteiligung - die unterschiedlich sein kann – basieren und wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist PRIORI berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 PRIORI behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist PRIORI auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. PRIORI ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.  
7.3 Muss PRIORI eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, sodass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von PRIORI eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.  
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 7.3 weiterbelasten. 

8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann Ihnen PRIORI den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. PRIORI - Reiseleitung wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.

9. Pass, Visa, Impfungen 
9.1 Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, erhalten Sie von uns auf Anfrage. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen PRIORI bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie PRIORI auf Anfrage.
9.2 PRIORI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

10. Flüge
Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Luftverkehrs. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet PRIORI nicht für die Mindestumsteigezeit!
10.1 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt. Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera berechtigt. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort einkassiert, sofern sie nicht im PRIORI - Angebot bereits eingeschlossen sind.
10.2 Tiere
Bei Flügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage.
10.3 Gruppentarife
Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekannt gegeben wird. Die Mindestbeteiligung gibt Ihnen PRIORI auf Anfrage bekannt.
10.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Hostessen in den Flugzeugen und in den Flughäfen oder an unsere Reiseleitung.
Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort.
Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandenen Spesen.

11. Sportmöglichkeiten 
In wenigen Hotels in Madagaskar wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten (Fahrräder, Tauchgeräte, Schnorchelausrüstung) angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Offerten beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie es uns bitte gleich bei der Offertenstellung wissen. Eine Haftung für das tatsächliche zur Verfügung stehen des Geräts können wir jedoch auch dann nicht übernehmen.

12. Kulturelle Veranstaltungen 
Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, auch wenn er in der Offerte aufgelistet ist, kann aufgrund von Faktoren, PRIORI nicht beeinflussen kann, wegfallen. In diesem Fall kann PRIORI nicht haftbar gemacht werden.

13. Einzel- und Zweierbettzimmer
13.1 Einzelzimmer
PRIORI kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet PRIORI für Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist.
PRIORI macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus.
13.2 Zweibettzimmer
Die Zimmer in Madagaskar verfügen in der Regel über zwei Betten mit getrennten Matratzen  oder über ein grosses Ehebett mit einer Matratze. Bei Doppelzimmerbelegung ist die Art der gewünschten Betten unbedingt anzugeben.
13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können für Familien mit Kleinkindern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.

14. Versicherung 
Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung ist obligatorisch.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und PRIORI ist ausschliesslich madagassisches Recht anwendbar. Klagen gegen PRIORI können nur an ihrem Hauptsitz in Antananarivo angebracht werden.
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir jedoch bestrebt, zwischen Ihnen und uns eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.

PRIORI; Antananarivo / Madagaskar 15. September 2003


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