| Allgemeine Geschäftsbedingungen PRIORI Antananarivo |
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PRIORI ist eine Reiseorganisation in Antananarivo, 1993 gegründet von einem Schweizer und unter Schweizer Management. Es ist daher nachvollziehbar, dass wir uns an den üblichen Bedingungen der Schweizer Reisebranche orientieren - sowie wir uns in Sachen Qualität, Zuverlässigkeit und Service schweizerisch - europäische Normen zum Ziel setzen. Trotz dieses Anspruchs unsererseits verlangt Madagaskar - wie ganz Afrika - von einem Reisenden immer noch ein gesundes Mass an Flexibilität und Verständnis.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig.
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen (Brief, Fax, eMail), telefonischen
oder persönlichen Anmeldung durch PRIORI kommt zwischen Ihnen und PRIORI ein
Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und PRIORI bestimmte Rechte und
Pflichten.
Falls
Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren
Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und
diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle
Reiseteilnehmer/innen.
1.2 Werden Ihnen durch PRIORI Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen
vermittelt, so gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen
Fluggesellschaften. PRIORI ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können
sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen
berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit PRIORI und der Airline erst
mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline gehen
bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst
ab Flughafen im Abflugland gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort
liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Anmeldung / provisorische Reservierung
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels
und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in
Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form
einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt
PRIORI – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische
Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem, spezifisch
für Sie erarbeiteten Programm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich
unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in
Doppelzimmern. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind
Barzahlungspreise.
3.2 Reservierungsgebühren
3.2.1 «Nur-Landarrangement» Pauschalreisen
Falls Sie von einem Pauschalarrangement oder einer Rundreise (Flug und Hotel als
Paket ausgeschrieben) nur die Landleistung reservieren, erheben wir eine
Reservierungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, max. Fr. 120.– pro Auftrag.
3.2.2 «Nur-Landarrangement» Baukastenreisen
Bei Hotelreservierungen von 1–3 Nächten (ohne Flug) erheben wir eine
Reservierungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, max. Fr. 120.– pro Auftrag.
3.2.3 Kurzfristige Buchungen
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen
extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Telex- oder
Telefax-Spesen meist einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.– pro Auftrag.
3.2.4 Gruppenreisen
Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.–
verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung
gutgeschrieben.
3.3 Zahlungsbedingungen
3.3.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten
Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist
der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu
bezahlen (beachten Sie dazu auch Ziffer 3.3.3).
3.3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über
den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.3.3 Internationale Flüge
Die Tickets der internationalen Flüge werden Ihnen von unserem Flug-Vertragspartner zugeschickt und dies erst nach Eingang der vollen Zahlung.
3.4 Preisänderungen
3.4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns
vorbehalten, die in den PRIORI Offerten angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar
im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder
Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
– plausibel erklärbaren Druckfehlern
– Wechselkursänderungen
3.4.2 Falls PRIORI die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern
muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise
bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich
gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach
Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Falle wird Ihnen PRIORI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen
schnellstmöglich zurückerstatten.
4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
4.1
Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.) erheben wir für
Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums,
Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Person,
jedoch maximal Fr. 200.– pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon- und
Telefaxspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss
Ziffer 4.2.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der
nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich
zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des
Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die
nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen
ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).
30 –15 Tage vor Abreise 30%
14 – 8 Tage vor Abreise 50%
07 – 01 Tage vor Abreise 80%
am Abreisetag 100%
4.2.1 Ausnahmen
Es gelten ausserdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen.
Bei Rundreisen mit einer Mindestbeteiligung gilt:
21 – 00 Tage vor Abreise 100%
No-show
Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede
Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von
Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug
diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.
Linienflüge «Nur-Flug»
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die
Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer
Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.
(Weitere Bedingungen im Kapitel 10, «Flüge».)
Ferner wird Ihnen bei Umbuchungen und Annullierung zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr von Fr.100.– pro Person, max. Fr. 200.– pro Auftrag
verrechnet.
Weihnachten/Neujahr
Allgemein gelten für die Abflüge und/oder Aufenthalte vom 15.12. – 10.1.
folgende Bestimmungen, sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon
strengere Bestimmungen ergeben.
60 – 30 Tage vor Abflug 30%
29 – 15 Tage vor Abflug 50%
14 – 00 Tage vor Abflug 100%
Allfällige Ausnahmen werden in den PRIORI-Offerten verzeichnet.
4.3 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht
möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur,
sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer
Reiseversicherung. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei unseren
Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche
Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können
aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen
betragen Fr. 100.– pro Person, jedoch max. Fr. 200.– pro Auftrag plus
eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor,
zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis für
den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist nicht möglich.
Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
4.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei PRIORI grundsätzlich immer eine
Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende
Voraussetzungen zu beachten:
Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen
zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Fluggesellschaften)
akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten
verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa,
Impfvorschriften).
Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen
Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns solidarisch für die Zahlung des Preises, sowie
für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
5. Haftung
5.1
Im Allgemeinen
Als Reiseveranstalter mit grosser Landeskenntnis und einer Präsenz vor Ort
garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise
beteiligten Unternehmen (Fluggesellschaften, Hotels usw.) eine korrekte
Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die fachmännische
Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen
erforderlichen Leistungen offertengemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und
Vertragsbedingungen abzuwickeln.
5.2 Unsere Haftung
PRIORI entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung
vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter
Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der PRIORI-Reiseleitung nicht möglich
war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein
eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt
den halben Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder
Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für
Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen
auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von
Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge
zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene
Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher
Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche
Voraussetzungen erfordert. PRIORI kann deshalb für Ausflüge oder
Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung
übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
PRIORI übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung
oder Erkrankung während der Reise. Dies gilt auch bei Todesfall, Körperverletzung
oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung
von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden.
5.5 Sachschäden
PRIORI übernimmt keine Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während
einer Reise mit PRIORI geschehen.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder
Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, ist eine
Haftung von PRIORI ausgeschlossen. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss
einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung
Als madagassisches Unternehmen ist PRIORI nicht Mitglied eines Garantiefonds der
europäischen Reisebranche. Trotzdem garantieren wir Ihnen die Sicherstellung
Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge gemäss der
Devise: Garantiert hin und zurück.
6. Unzufriedenheit mit dem Reisearrangement
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in der PRIORI-Offerte versprochen
oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme
einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive
Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen
Sie diese unverzüglich unserer PRIORI-Reiseleitung bzw. dem PRIORI-Vertreter
oder dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung
für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht
ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre
Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von
unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen PRIORI-Vertretung oder dem Leistungsträger
eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren
Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund
schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der
PRIORI-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung
darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind
verpflichtet, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche
Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der PRIORI-Reiseleitung oder des
Leistungsträgers ist spätestens bei Abreise aus Madagaskar schriftlich bei
PRIORI in Antananarivo einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht
einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der
Reise durch PRIORI
7.1
Die von uns angebotenen Reisen basieren meist auf Individualangeboten. Sollten
Reisen auf einer Mindestbeteiligung - die unterschiedlich sein kann – basieren
und wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so
ist PRIORI berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten
Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich,
Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich
oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits
geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 PRIORI behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne
vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ,
Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände
es erfordern. In seltenen Fällen ist PRIORI auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen,
die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu
Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung
oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei
Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von
Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. PRIORI ist jedoch bemüht,
Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine
Ersatzlösung anzubieten.
7.3 Muss PRIORI eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, sodass ein
objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten
Sie von PRIORI eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des
Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten,
kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des
ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5
Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu
informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von
Ziffer 7.3 weiterbelasten.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise
durch Sie
Falls
Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern
wollen, so kann Ihnen PRIORI den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten.
Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in
Rechnung gestellte Leistungen vergüten. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem
dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder
Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden
Kosten aufkommt. PRIORI - Reiseleitung wird Ihnen bei der Organisation der
vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich
behilflich sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1
Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen
Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, erhalten
Sie von uns auf Anfrage. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wird
Ihnen PRIORI bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung
der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die
nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie PRIORI auf Anfrage.
9.2 PRIORI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung
aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der
vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind
Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Luftverkehrs.
Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie
unseren Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass
mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze
anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können
ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen
Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen
sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet
PRIORI nicht für die Mindestumsteigezeit!
10.1 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt. Darüber hinaus sind Sie
zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera berechtigt. Auf den
meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten
möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der
von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum
Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres
Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine
Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort
einkassiert, sofern sie nicht im PRIORI - Angebot bereits eingeschlossen sind.
10.2 Tiere
Bei Flügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf
Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete
oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die
Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse,
Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie
die Bedingungen auf Anfrage.
10.3 Gruppentarife
Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen.
Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen
haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden,
haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekannt gegeben wird. Die
Mindestbeteiligung gibt Ihnen PRIORI auf Anfrage bekannt.
10.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die
Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe
usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer Verspätung
betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Hostessen in den Flugzeugen und in
den Flughäfen oder an unsere Reiseleitung.
Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des
letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges
nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der
Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort.
Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen
entstandenen Spesen.
11. Sportmöglichkeiten
In
wenigen Hotels in Madagaskar wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten (Fahrräder,
Tauchgeräte, Schnorchelausrüstung) angeboten. Die Kapazität von solchen
Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche
zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in
unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt,
welche Dritten gehören. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise
keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in
unseren Offerten beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben
können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie
es uns bitte gleich bei der Offertenstellung wissen. Eine Haftung für das tatsächliche
zur Verfügung stehen des Geräts können wir jedoch auch dann nicht übernehmen.
12. Kulturelle Veranstaltungen
Der
Besuch von kulturellen Veranstaltungen, auch wenn er in der Offerte aufgelistet
ist, kann aufgrund von Faktoren, PRIORI nicht beeinflussen kann, wegfallen. In
diesem Fall kann PRIORI nicht haftbar gemacht werden.
13. Einzel- und Zweierbettzimmer
13.1 Einzelzimmer
PRIORI kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in
vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz
vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben
Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese
besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten
Zuschlags pro Nacht. Findet PRIORI für Sie als alleinreisende Person keinen
Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem
entsprechenden Mehrpreis verbunden ist.
PRIORI macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz
teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie
Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von
Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen
werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen
Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus.
13.2 Zweibettzimmer
Die Zimmer in Madagaskar verfügen in der Regel über zwei Betten mit getrennten
Matratzen oder über ein grosses Ehebett mit einer Matratze. Bei
Doppelzimmerbelegung ist die Art der gewünschten Betten unbedingt anzugeben.
13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können für Familien mit Kleinkindern auch Zusatzbetten
gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist
nicht den normalen Betten.
14. Versicherung
Der
Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung ist obligatorisch.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im
vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und PRIORI ist ausschliesslich
madagassisches Recht anwendbar. Klagen gegen PRIORI können nur an ihrem
Hauptsitz in Antananarivo angebracht werden.
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir jedoch bestrebt,
zwischen Ihnen und uns eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
PRIORI; Antananarivo / Madagaskar 15.
September 2003
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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