Allgemeine Geschäftsbedingungen PRIORI |
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Die PRIORI Sàrl, gegründet 1994 in Antananarivo und die PRIORI Reisen GmbH, gegründet 2010 in Basel sind zusammen eine Firma mit einem Bein in Madagaskar und dem anderen in der Schweiz. Bei Abschluss einer Reise gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von PRIORI Reisen GmbH, Basel
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von PRIORI Reisen GmbH, Basel
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit dem Entgegennehmen Ihrer schriftlichen (Brief, Fax, eMail),
telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch PRIORI kommt zwischen Ihnen und
PRIORI ein Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und PRIORI bestimmte
Rechte und Pflichten.
1.2 Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von PRIORI bestätigt worden
sind.
1.3 Die Leistungen von PRIORI gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, erst
ab Flughafen im Abflugland. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt
deshalb in Ihrer Verantwortung.
2. Provisorische Reservierung
PRIORI nimmt Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festgelegten
Datum gerne entgegen.
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem,
spezifisch für Sie erarbeiteten Programm. Falls nicht speziell erwähnt,
verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) und mit
Unterkunft in Doppelzimmern. Alle Preise verstehen sich inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
3.2 Gebühren
3.2.1 Reservierungsgebühr
Die Reservierungsgebühr beträgt CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag.
3.2.2 Offertgebühr
Für die Erstellung von Offerten für Gruppenreisen erhebt PRIORI eine Gebühr von
CHF 150.-. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Buchung gutgeschrieben.
3.3 Zahlungsbedingungen 3.3.1 Anzahlung Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig
eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei
Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag
anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen (beachten Sie dazu auch
Ziffer 3.3.3).
3.3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu überweisen. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang
Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt PRIORI, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.3.3 Internationale Flüge
Die Zahlung der Tickets für internationale Flüge hat sofort nach Erhalt der
Rechnung zu erfolgen. Die Tickets werden Ihnen drei bis vier Wochen vor der
Abreise zugestellt.
3.4 Preisänderungen
3.4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten,
die in den PRIORI Offerten angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von
bei Offertstellung noch nicht bekannten – Tarifänderungen von
Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen) – neu eingeführten oder
erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder
Flughafentaxen) – staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) –
ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels– Wechselkursänderungen
3.4.2 Falls PRIORI die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern
muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt
gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten
Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird
Ihnen PRIORI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich
zurückerstatten.
4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen
A. Einzelreisen / Individualreisen
A4.1 Bearbeitungsgebühr
Für Annullierungen, Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen,
Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) erhebt PRIORI eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro
Auftrag, zuzüglich eventuelle Telekommunikationskosten.
A4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück müssen wir zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises
(Flüge siehe Ziffer A4.4) erheben:
bis 91 Tage vor Abreise 20%
90 - 31 Tage vor Abreise 40%
30 – 0 Tage vor Abreise 100%
A4.3 No-show / Bestätigung des Rückfluges
Verpasst ein Passagier den Flug, so verfällt jede Beförderungspflicht.
Sie sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der
entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen. Bei nationalen Flügen müssen
Sie sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob und wann der Flug
erfolgt. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Flug zeitlich vorverlegt
wird.
A4.4 Flug ( auch zusammen mit weiteren Leistungen von PRIORI)
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr die Kosten der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung
gestellt.
A4.5 Umbuchung von Rückflügen Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den
Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (z.B.
Krankheit), und auch dann nur, sofern die Fluggesellschaft dies akzeptiert. Der
Antrag dazu kann nur schriftlich oder durch persönlicher Vorsprache bei PRIORI
erfolgen.
Zu den Bearbeitungsgebühren kommen eventuelle Differenzen beim Flugtarif dazu.
Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
A4.6 Ersatzperson Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei PRIORI
grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. Dies gilt jedoch
nicht für Flüge. Die Modalitäten werde von Fall zu Fall festgelegt.
B. Gruppenreisen
B4.1 Bearbeitungsgebühr
Für Annullierungen, Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen,
Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) erhebt PRIORI eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro
Auftrag, zuzüglich eventuelle Telekommunikationskosten.
B4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück müssen wir zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises
(Flüge siehe Ziffer B4.4) erheben:
bis 91 Tage vor Abreise 20%
90 - 31 Tage vor Abreise 40%
30 – 0 Tage vor Abreise 100%
B4.2.1 Ausnahme
Bei Gruppenreisen bleiben aber die Kosten für Fahrzeug (inkl. Fahrer, Diesel
etc.) und Reisebegleitung immer zu 100% geschuldet, ungeachtet des Zeitpunktes
des Rücktrittes und ungeachtet der restlichen Gruppengrösse.
B4.3 No-show / Bestätigung des Rückfluges
Verpasst ein Passagier den Flug, so verfällt jede Beförderungspflicht.
Sie sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der
entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen. Bei nationalen Flügen müssen
Sie sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob und wann der Flug
erfolgt. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Flug zeitlich vorverlegt
wird.
B4.4 Flug (auch zusammen mit weiteren Leistungen von PRIORI)
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr die Kosten der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung
gestellt.
B4.5 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht
möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (z.B. Krankheit), und auch dann
nur, sofern die Fluggesellschaft dies akzeptiert. Der Antrag dazu kann nur
schriftlich oder durch persönlicher Vorsprache bei PRIORI erfolgen.
Zu den Bearbeitungsgebühren kommen eventuelle Differenzen beim Flugtarif dazu.
Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
B4.6 Ersatzperson Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei PRIORI
grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. Dies gilt jedoch
nicht für Flüge. Die Modalitäten werde von Fall zu Fall festgelegt.
5. Haftung
Als Reiseveranstalter mit grossen Landeskenntnissen garantieren wir
Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige
Auswahl der anderen an Ihrer Reise beteiligten Leistungserbringer
(Fluggesellschaften, Hotels usw.) und die fachmännische Organisation Ihrer
Reise.
5.1 Grundsatz
Wurden die im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht resp. nicht gehörig erbracht
oder erlitten Sie einen Schaden, dem nicht abgeholfen werden konnte, leistet
PRIORI eine Entschädigung, sofern PRIORI oder einer ihrer Leistungserbringer an
der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung ein Verschulden trifft. Die
Haftung von PRIORI bezieht sich jedoch nur auf den unmittelbaren Schaden und ist
auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise pro Person beschränkt.
5.2 Haftungsbeschränkungen
Sofern internationale Abkommen oder nationale Gesetze die Schadenersatzpflicht
aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisevertrages durch
PRIORI oder einem ihrer Leistungserbringer beschränken, haftet PRIORI nur im
Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
5.3 Haftungsausschlüsse
PRIORI haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des
Vertrages oder der entstandene Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- Versäumnisse Ihrerseits vor und während der Reise.
- Unvorhergesehene oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an den
im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht beteiligt ist.
- Höhere Gewalt, Streik oder andere Ereignisse, die PRIORI oder die beauftragten
Leistungserbringer nicht voraussehen oder abwenden konnten.
- Niedrig- oder Hochwasser bei Schifffahrten.
- Sie buchen einen Ausflug oder eine Veranstaltung selber direkt vor Ort.
5.4 Personenschäden, Unfälle
Für unmittelbare Schäden im Falle von Unfall, Verletzung oder Tod während der
Reise haftet PRIORI, sofern diese die Folge eines Verschuldens von PRIORI oder
einem beauftragten Leistungserbringer sind. Vorbehalten bleiben internationale
Abkommen, nationale Gesetze und diese Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 5.2).
5.5 Übrige Schäden
Für übrige Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden etc.) haftet PRIORI, sofern
diese die Folge eines Verschuldens von PRIORI oder einem beauftragten
Leistungserbringer sind. Die Haftung von PRIORI beschränkt sich auf unmittelbare
Schäden. Die Schadenersatzleistung ist auf das Zweifache des Preises der
Pauschalreise pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale
Abkommen, nationale Gesetze und diese Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 5.2).
5.6 Einzelleistungen
Beschränkt sich die Leistung von PRIORI auf die Organisation des Transportes
(Zug, Flug, Schiff, Auto), die Bereitstellung eines Autos, Reservation von
Veranstaltungskarten etc., so handelt PRIORI lediglich als Vermittler und ist
für die Vertragserfüllung nicht haftbar. In diesem Falle kommen die Bedingungen
des beauftragten Unternehmens zur Anwendung.
6. Unzufriedenheit mit dem Reisearrangement
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in der PRIORI-Offerte
versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne
Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der
objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie
diese unverzüglich unserer PRIORI-Reiseleitung bzw. dem PRIORI-Vertreter oder
dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für
die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in
den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner
angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der PRIORI-Reiseleitung bzw.
der örtlichen PRIORI-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche
Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die
örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund
schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der
PRIORI-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung
darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet,
Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die PRIORI-Reiseleitung, die örtliche
Vertretung und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der PRIORI-Reiseleitung oder des
Leistungsträgers ist spätestens bei Abreise aus Madagaskar schriftlich bei
PRIORI in Antananarivo einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht
einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
6.5 Schadenansprüche gegen PRIORI gleichgültig aus welchen Ursachen, verjähren
innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des
gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch
PRIORI
7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren meist auf
Individualangeboten. Sollten Reisen auf einer Mindestbeteiligung - die
unterschiedlich sein kann – basieren und wird die für Ihre Reise massgebliche
Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist PRIORI berechtigt, diese bis
spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In
diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das
Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 PRIORI behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne
vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ,
Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es
erfordern. In seltenen Fällen ist PRIORI auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen,
die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu
Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung
oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen
auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels),
kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. PRIORI ist jedoch bemüht, Sie in
solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung
anzubieten.
7.3 Muss PRIORI eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, sodass ein
objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten
Sie von PRIORI eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages
aus einem unter Ziffer 3.4.1 oder Ziffer 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es
für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des
ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen
nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu
informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer
7.3 weiterbelasten.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen
oder ändern müssen, so kann Ihnen PRIORI den Preis für das Reisearrangement
nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht
beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. PRIORI
wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei
Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1 Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den
gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu
beachten sind, erhalten Sie von uns auf Anfrage. Allfällige danach bekannt
werdende Änderungen wird Ihnen PRIORI bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die
Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden
Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren
Informationen erwähnt sind, informiert Sie PRIORI auf Anfrage.
9.2 PRIORI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung. aufgrund
nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der
vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind
Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
10.1 Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Luftverkehrs,
wenn nichts anderes vereinbart ist in der Economy-Klasse. Mit den
Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne, welche
sich jedoch kurzfristig ändern können. Dafür übernimmt PRIORI keine Haftung, ist
aber behilflich, allfällig notwendige Vorkehrungen zu treffen. PRIORI haftet
nicht für die Mindestumsteigezeiten.
10.2 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen normalerweise auf 20 kg beschränkt. Führen Sie
grössere Gepäckstücke (z.B. Sportgeräte, Surfbrett, Fahrrad) mit, melden Sie
dies schon bei Vertragsabschluss. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort
einkassiert, sofern sie nicht im PRIORI - Angebot bereits eingeschlossen sind.
10.3 Tiere
Bei Flügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf
Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder
Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die
Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate
usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf
Anfrage.
10.4 Gruppentarife
Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen.
Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam
zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft
akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekannt
gegeben wird. Die Mindestbeteiligung gibt Ihnen PRIORI auf Anfrage bekannt.
10.5 Verspätungen
Bei Verspätungen wenden Sie sich an das Personal der Fluggesellschaft und/oder
an die PRIORI-Reisebegleitung. PRIORI ist grundsätzlich nicht haftbar für
aufgrund von Verspätungen entstandener Kosten.
11. Sportmöglichkeiten
In wenigen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten (Fahrräder,
Tauchgeräte, Schnorchelausrüstung) angeboten. Die Kapazität von solchen
Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu
akzeptieren. Wir können nicht garantieren, dass Sie die in unserer Offerte
beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie
eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie es uns bitte
gleich bei der Offertenstellung wissen. Eine Haftung für die tatsächliche zur
Verfügbarkeit der Geräte können wir nicht übernehmen.
12. Kulturelle Veranstaltungen
Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, auch wenn sie in der
Offerte aufgelistet sind, kann aufgrund von Faktoren, die PRIORI nicht
beeinflussen kann, ausfallen. Dafür kann PRIORI nicht haftbar gemacht werden.
13. Einzel- und Zweierbettzimmer
13.1 Einzelzimmer PRIORI kann bei Rundreisen keine Garantie für
Einzelzimmer übernehmen Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort
kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von PRIORI eine Rückerstattung
zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen
bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet PRIORI für Sie als alleinreisende
Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung,
was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist. Trotz Mehrkosten können
Einzelzimmer nicht immer den selben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer.
13.2 Zweibettzimmer Die Zimmer verfügen in der Regel über zwei Betten mit
getrennten Matratzen oder über ein grosses Doppelbett mit einer Matratze. Bei
Doppelzimmerbelegung ist die Art der gewünschten Betten bei Vertragsabschluss
unbedingt anzugeben.
13.3 Zusatzbetten In einigen Hotels können für Familien mit Kleinkindern auch
Zusatzbetten gebucht werden.
14. Versicherung Der Abschluss einer Reise-Versicherung (Annullierungskosten, Reisekranken-, Reiseunfall- und Rückreisekosten, Reisegepäck) ist obligatorisch.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht und der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
PRIORI Reisen GmbH, Basel / 1. Juni 2015
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